Die sogenannte „Golden Visa“-Regelung in Spanien, welche seit 2013 zahlreichen Nicht-EU-Investorinnen und -Investoren einen unkomplizierten Weg zur Aufenthaltsgenehmigung über Immobilienkäufe oder andere Kapitalinvestitionen eröffnete, wird ab April 2025 vollständig abgeschafft. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Gründe zu dieser Entscheidung geführt haben, welche Konsequenzen dies für den Immobilienmarkt nach sich zieht und welche Optionen Ihnen nach Auslaufen des Programms offenstehen. Dabei liegt ein besonderer Fokus auf Mallorca, das aufgrund seines hochwertigen Immobilienangebots bei ausländischen Käuferinnen und Käufern besonders gefragt ist.
Was ist die Golden Visa in Spanien?
Die Golden Visa entstand im Jahr 2013 mit dem Ziel, ausländische Investitionen zu fördern. Sie ermöglicht Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürgern den Erhalt einer spanischen Aufenthaltsgenehmigung, sofern sie eine qualifizierte Investition vornehmen. Eine der gängigsten Methoden ist der Erwerb einer oder mehrerer Immobilien ab einem Gesamtwert von mindestens 500.000 Euro. Daneben existieren weitere Investitionsformen, darunter Bankeinlagen, Beteiligungen an spanischen Unternehmen oder Staatsanleihen. Wer die Golden Visa in Anspruch nimmt, profitiert von der Reisefreiheit im Schengen-Raum und kann das Aufenthaltsrecht unter bestimmten Voraussetzungen auch für seine Familienangehörigen beantragen.
Seit der Einführung im Jahr 2013 entschieden sich Investorinnen und Investoren aus unterschiedlichen Regionen der Welt für die Golden Visa, unter anderem aufgrund des stabilen Immobilienmarkts und der vorteilhaften Konditionen eines Lebens in Spanien. Dennoch stieß das Programm von Beginn an auf Kritik – insbesondere hinsichtlich eines möglicherweise überhitzen Immobilienmarkts in Ballungszentren wie Madrid, Barcelona sowie in beliebten Urlaubsregionen. Auf europäischer Ebene äußerten zudem verschiedene Gremien Sicherheits- und Geldwäschebedenken bei solchen Aufenthaltsprogrammen.
Warum wird die Golden Visa abgeschafft?
Der spanischen Regierung zufolge ist die Abschaffung der Golden Visa in erster Linie darauf zurückzuführen, dass die lokale Bevölkerung durch stetig steigende Immobilienpreise zunehmend von zentralen Lagen verdrängt wird. Die Preise sind in den vergangenen Jahren vor allem in Großstädten und renommierten Urlaubsregionen signifikant gestiegen, was es spanischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern erschwert, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Mit der Beendigung des Programms beabsichtigt Spanien, den Wohnungsmangel zu lindern und überhöhten Spekulationsgeschäften vorzubeugen.
Darüber hinaus verfolgt die EU-Kommission seit Längerem das Ziel, solche Investorenprogramme einzudämmen oder gänzlich zu unterbinden. Die damit verbundenen Risiken in puncto Sicherheit und Geldwäsche sorgten schon seit einiger Zeit für kontroverse Diskussionen. Nach ausgiebiger Prüfung hat sich Spanien nun für eine vollständige Einstellung der Golden Visa entschieden. Investorinnen und Investoren haben somit bis April 2025 letztmalig die Möglichkeit, Anträge einzureichen.
Welche Auswirkungen hat das Ende der Golden Visa auf den Immobilienmarkt?
Obwohl manche Beobachtungen erwarten lassen, dass einige ausländische Investorinnen und Investoren nicht mehr gezielt eine Immobilie in Spanien erwerben werden, da das Aufenthaltsrecht entfällt, dürfte ein großer Teil der Nachfrage unvermindert bestehen bleiben. Zahlreiche Käuferinnen und Käufer entscheiden sich aus anderen Gründen für Spanien: dazu zählen das mediterrane Klima, die hohe Lebensqualität und die vergleichsweise stabilen Renditen in Regionen wie Mallorca oder der Costa del Sol.
Vor allem im Premiumsegment – also bei exklusiven Villen, Apartments und Fincas mit hohem Wert – wird voraussichtlich keine deutliche Reduktion der Nachfrage stattfinden. In diesem Bereich sind Lifestyle-Motive, langfristige Kapitalanlage und die Wertstabilität der Region oftmals wichtiger als ein an ein Investment geknüpftes Aufenthaltsrecht. Somit dürfte das Ende der Golden Visa die Preis- und Marktentwicklung in diesen Spitzenlagen nur marginal beeinflussen.
Wichtige Hinweise für Investorinnen und Investoren
• Zeitliche Planung: Bis April 2025 haben Sie noch die Möglichkeit, einen Antrag auf die Golden Visa zu stellen. Angesichts der mit einem Immobilienkauf sowie den behördlichen Verfahren verbundenen Zeiträume empfiehlt es sich, frühzeitig zu handeln.
• Marktchancen: Objekte im Wert von rund 500.000 Euro waren bislang für Anlegerinnen und Anleger interessant, die auf die Golden Visa abzielten. Nach der Abschaffung könnte sich dieses Segment leicht verändern. In höheren Preiskategorien bleibt die Dynamik hingegen robust.
• Mögliche Alternativen: Sollten Sie nach April 2025 weiterhin an einer Aufenthaltsgenehmigung in Spanien interessiert sein, gibt es verschiedene Ausweichmöglichkeiten. Darunter fallen etwa das nicht-lukrative Visum für Personen, die ohne Erwerbsabsicht in Spanien leben möchten, oder ein spezielles Visum für digitale Nomadinnen und Nomaden. Auch Visa für hochqualifizierte Arbeitskräfte oder Unternehmer sind denkbare Optionen.
• Langfristige Strategie: Bei einem Investment in Spanien gilt es, Steuern, Standortfaktoren und eine mögliche Vermietung sorgfältig zu prüfen. Ein professioneller Immobilienberater kann Sie bei der Auswahl der passenden Immobilie unterstützen und Ihnen eine fundierte Marktanalyse liefern.
Warum sich eine Investition in Mallorca weiterhin lohnt
Mallorca hat sich über viele Jahre hinweg zu einem der attraktivsten Immobilienmärkte in Europa entwickelt. Die Insel zeichnet sich durch eine hervorragende Anbindung an internationale Flugrouten, eine große Auswahl an Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie ein kosmopolitisches Flair aus. Für viele Investierende geht es nicht nur um ein günstiges Preis-Leistungs-Verhältnis, sondern insbesondere um Lebensqualität und langfristige Wertsteigerung.
Im Premiumsegment hat sich Mallorca bereits etabliert. Fincas, Villen am Meer und Luxusapartments erfahren aufgrund der begrenzten Verfügbarkeit und der exzellenten Lage eine konstante Nachfrage. Anlegerinnen und Anleger, für die das Golden Visa lediglich ein zusätzlicher Vorteil gewesen ist, setzen ihre Kaufabsichten daher in der Regel fort. Selbst wenn kein automatisches Aufenthaltsrecht mehr an den Immobilienkauf geknüpft ist, bleibt die Insel für viele Zielgruppen ein dauerhaft attraktiver Standort.
Wie Sie jetzt vorgehen sollten
1. Professionelle Beratung: Kontaktieren Sie frühzeitig erfahrene Fachleute wie Makler, Anwälte und Steuerberater, um Informationen rund um den Immobilienkauf und etwaige Visaverfahren zu erhalten.
2. Zweck Ihrer Investition definieren: Überlegen Sie sich, ob Sie eine Immobilie als Renditeobjekt, als Feriendomizil oder als dauerhaften Wohnsitz nutzen möchten. Je nach Absicht variieren die Kaufkriterien.
3. Zeithorizont beachten: Wenn Sie noch von der Golden Visa profitieren möchten, sollten Sie rasch handeln. Bedenken Sie, dass die Suche nach einer passenden Immobilie, Vertragsverhandlungen und die Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung Zeit in Anspruch nehmen.
4. Visumsalternativen prüfen: Sollten Sie primär an einem langfristigen Aufenthalt in Spanien interessiert sein, gibt es nach dem Wegfall der Golden Visa weiterhin verschiedene Möglichkeiten, sich legal im Land aufzuhalten.
Fazit
Die Einstellung der Golden Visa bis April 2025 wird zweifellos das Ende einer Ära in der spanischen Investorenpolitik einläuten. Dennoch bleiben die Vorzüge des Landes, insbesondere in Top-Lagen wie Mallorca, unverändert bestehen: Viele Menschen schätzen das milde Klima, die reiche Kultur, das Sicherheitsempfinden sowie die guten Renditechancen. Wer rechtzeitig aktiv wird, kann sich noch einen Platz im Golden-Visa-Programm sichern. Danach stehen Investorinnen und Investoren andere Optionen offen, um in Spanien dauerhaft zu leben oder dort zu investieren.
Obwohl das bequeme Verfahren der Golden Visa wegfallen wird, sind die grundsätzlichen Kaufmotive für Immobilien in Spanien nach wie vor intakt. Bei sorgfältiger Planung, professioneller Beratung und einer klaren Zielsetzung wird sich das Immobilieninvestment in Spanien auch ohne Golden Visa lohnen.
Beratung & Kontakt
Falls Sie an einer Immobilieninvestition in Spanien interessiert sind, sei es in Mallorca oder in einer anderen gefragten Region, empfiehlt sich eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit spezialisierten Maklern, Anwältinnen und Anwälten sowie Steuerexperten. Dies garantiert, dass Sie den Prozess des Immobilienerwerbs optimal vorbereiten können und einen reibungslosen Ablauf bei der Beantragung des letzten verfügbaren Golden Visa sicherstellen. Gerne können Sie uns für eine persönliche Erstberatung kontaktieren.